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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Der Zweck des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Beschreibung

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für Mieter:innen einer Wohnung oder für Bewohner:innen eines Heimes
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.
Anders als beispielweise beim Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben).

Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle.

Berechnung, Antrag und weitere Informationen erhalten Sie über den Link in der Kachel "Onlinedienstleistungen".

  • Wohngeldantrag (Vordruck)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Belastungen (Darlehen, Grundbesitzabgaben, etc.)
  • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung (Vordruck), Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.)

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichen Leistungsanspruch errechnen, ehe Sie einen Antrag stellen.

Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate.

Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig 

  • von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen
  • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der Miete oder Belastung

Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen