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Vergnügungssteuer

Kurzbeschreibung

Die Steuer wird als Kartensteuer, Pauschsteuer oder Spielgerätesteuer erhoben.

Beschreibung

Die Kartensteuer wird erhoben, wenn für eine Veranstaltung Eintrittskarten etc. ausgegeben werden. Die Pauschsteuer wird erhoben, wenn diese höher ist als die Kartensteuer.

Die Spielgerätesteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl.
Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse.

Anmeldung von steuerpflichtigen Veranstaltungen

Kartensteuer:

  • Tag der Veranstaltung
  • Anzahl und Preis der verkaften Eintrittskarten etc.
  • Muster einer Eintrittskarte zur Hinterlegung bei der Stadt
  • bei Zugaben (Getränke, Speisen etc.) sind entsprechende Nachweise vorzulegen

Pauschsteuer:

  • Tag der Veranstaltung
  • Art der Veranstaltung
  • Ende der Veranstaltung
  • Größe der benutzten Räume einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten und ähnlichen Nebenräumen

Spielgerätesteuer:

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit:
    • Vergnügungssteuererklärung unter Angabe der einzelnen Einspielergebnisse und des Gesamtspielergebnisses sowie entsprechende prüffähige Unterlagen 
    • Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck unterschrieben einzureichen.
  • Apparate ohne Gewinnbeteiligung:
    • Zur Festsetzung der Steuer ist die Anzahl der Geräte formlos schriftlich anzugeben. 
    • Die An- und Abmeldung von Geräten erfolgt schriftlich.

Im Bereich der Großgemeinde Blomberg belaufen sich die Kosten auf:

  • 25 Euro pro Monat sowie 17 Prozent des Einspielergebnisses bei Geldspielgeräten für das Aufstellen in Gaststätten und an sonstigen Orten
  • 35 Euro pro Monat sowie 17 Prozent des Einspielergebnisses bei Geldspielgeräten für das Aufstellen in Spielhallen

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen